Besuchsregeln

(Oktober 2020)

 Besuchsregeln (September 2020)

Aufgrund der Dynamik der Verbreitung des Coronavirus auch in unserer Region fragen Sie sich bitte: Ist mein Besuch wirklich nötig? Mit jedem Besuch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich Viren wie das Coronavirus auch hier im Altenheim verbreiten.
Gerne ermöglichen wir Ihren Besuch. Dafür müssen wir Sie auf einige Regeln hinweisen, die in der Corona-Pandemie einzuhalten sind.

Bitte verabreden Sie im Vorfeld für jegliche Form des Besuches einen Termin.
Bedenken Sie, dass wir Ihren Termin entgegennehmen in der Zeit von Montag bis Freitag 8:30 bis 17:00 Uhr und Samstag/Sonntag/Feiertag von 10:00 bis 17:00 Uhr. Für die Voranmeldung nutzen Sie bitte die Telefonnummer 05642 981714.

Besuchstermine vergeben wir vom Montag bis Freitag in der Zeit von 09:30 bis 11:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr. Samstags, sonntags und an Feiertagen sind Besuche von 10:00 bis 11:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr möglich. Außerhalb dieser Zeiten können Besuche nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache erfolgen. Wir bitten um Verständnis.

Vor jedem Besuch werden Ihre Kontaktdaten erhoben sowie ein Screening mit Temperaturmessung vorgenommen.
Besuche der Bewohner*innen auf dem Zimmer sind von maximal zwei Personen gleichzeitig möglich. Das Zimmer kann nur in Begleitung durch unser Personal aufgesucht und verlassen werden.
Auf unserem Außengelände haben wir Besuchszonen gekennzeichnet, in denen max. 4 Menschen einen Bewohner oder eine Bewohnerin besuchen können.

Den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts folgen wir und bitten Sie daher, keine gemeinsamen Mahlzeiten auf unserem Gelände einzunehmen.
Für Besuche im Quarantänebereich sind zusätzliche Schutzmaßnahmen zu treffen. Sprechen Sie uns darauf gerne an.
Besuche außerhalb der Einrichtung sind auf max. 6 Stunden beschränkt. Dann erfolgt im Anschluss keine Quarantäne. Voranmeldung und Terminabsprachen sowie Kontaktdaten- und Zeiterfassung wie auch Screening sind auch hier notwendig.

In der Einrichtung ist der Aufenthalt nur mit einem korrekt getragenen Mund-Nasen-Schutz möglich. Dies gilt für Besuch und Besuchte. Vor dem Besuch muss eine Händedesinfektion erfolgen. Gesichtsvisiere können nicht akzeptiert werden.
Wir hoffen, dass wir Sie, die Bewohner*innen und die Mitarbeiter*innen mit diesen Maßnahmen schützen können.
(Stand: 26.10.2020)

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